Wenn nach der Erstellung einer Immobilienbewertung (Kurz- oder Kompaktbewertung) für ein Objekt, die Erstellung eines ausführlichen Vollgutachtens i. S. d. § 194 BauGB (Verkehrswertschätzung) erforderlich sein sollte, wird das bereits angefallene Honorar unter Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.
Um eine schnelle und kostengünstige Immobilienbewertung gewährleisten zu können, sollten Sie sofern möglich, folgende Unterlagen zusammentragen und bereithalten:
(Bei Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste von mir)
Vollständiger aktueller Grundbuchauszug
Aktueller Auszug aus der Katasterkarte
Bauunterlagen der vorhandenen Gebäude und Grundstück
Energieausweis / Heizkostenabrechnung
ggf. Kostenaufstellung durchgeführter Modernisierungen
Bei vermieteten Objekten
Bei Teil- bzw. Wohnungseigentum
Je mehr Unterlagen Sie im Vorfeld bereitstellen, desto schneller gelangen Sie zu Ihrem aussagekräftigen Gutachten. Der Aufwand für Anforderung und Nachreichung von Dokumenten entfällt.
Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorhanden sind, können wir diese auch gegen Aufpreis beschaffen bzw. erstellen lassen. Hierzu ist jedoch eine Vollmacht des Objekteigentümers erforderlich.
Ortstermin
Vor Ort verschaffen wir uns einen Eindruck von dem Objekt. Dazu ist es erforderlich, dass alle ermittlungsrelevante Bereiche der Immobilie einsehbar sind, um für Sie eine qualitative Einschätzung vornehmen zu können. Folgender Zeitaufwand ist für einen Ortstermin zu veranschlagen:
Nachbearbeitung
Die Erstellung eines Immobilien Gutachtens benötigt je Umfang im Normalfall etwa 2 – 4 Wochen nach der Durchführung des Ortstermins und dem Vorliegen aller notwendigen Nachweise. Sie erhalten unsere Gutachten in doppelter Ausfertigung und hochwertig gebunden.
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